Kirchenvorstandswahlen am 20.09.
Liebe Gemeinde!
Wir freuen uns, dass sich nach vielen Gesprächen mit Personen aus unserer Gemeinde acht wählbare Gemeindeglieder bereit erklärt haben, für das Amt einer Kirchenvorsteherin bzw. eines Kirchenvorstehers zu kandidieren. Es sind fünf Gemeindeglieder für den Kirchenvorstand nach dem Ortsgesetz zur Kirchenvorstandswahl zu wählen. Schon an dieser Stelle bedanken wir uns bei allen KandidatInnen für die Bereitschaft, an der Leitung unserer Kirchengemeinde mitzuwirken:
Bertz, Marian geb. 1987 Historiker
Dr. Gerner, Michael geb. 1983 Arzt
Herzog, Juliane geb. 1976 Kirchenmusikerin
Hlady, Ronny geb. 1976 Zimmerermeister
Kühn, Werner geb. 1948 Dipl.-Physiker/Rentner
Pfeiffer, Rahel geb. 1995 Psychologin
Schmidtke, Sigrid geb. 1964 Kinderkrankenschwester
Schneider, Cornelia geb. 1983 Fachreferentin Controlling
Die Kirchenvorstandsbildungsordnung sieht vor, dass die fünf KandidatInnen mit den meisten Stimmen gewählt sind. Die Namen werden im Gottesdienst am Sonntag, dem 27. September und durch Aushang bekannt gegeben. Diese fünf gewählten KirchenvorsteherInnen berufen danach mit dem beauftragten Vakanzvertreter in einer Sondersitzung innerhalb von drei Wochen zwei weitere wählbare Gemeindeglieder durch geheime Wahl. Diese Berufung soll die Vielgestaltigkeit des Lebens der Kirchgemeinde berücksichtigen und eine Ausgewogenheit im Kirchenvorstand herstellen. Das Ergebnis wird Ihnen spätestens im Gottesdienst am 18. Oktober mitgeteilt.
Nun sind Sie, liebe Gemeinde gebeten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Briefwahl:
Dafür muss bis zum 15. September mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein beantragt werden. Bitte leiten Sie Ihren Wahlbrief mit dem Stimmzettel darin dem Kirchenvorstand über das Pfarramt bis zum 18. September, 12 Uhr zu oder sorgen Sie dafür, dass er während des Wahlvorganges dem stellv. Vorsitzenden des Kirchenvorstands Herrn Kühn bis 12 Uhr übergeben wird! Später eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
2. Wahl am Sonntag, dem 20. September:
Die Wahl findet in der St. Nikolaikirche von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Auf dem Stimmzettel dürfen bis zu fünf Namen angekreuzt werden. Werden mehr als fünf oder null KandidatInnen angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig.
Die öffentliche Stimmenauszählung erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung. Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses kann jedes Kirch-gemeindeglied anwesend sein. Nach der Amtseinführung am 29.11.2020 (1. Advent) nimmt der so neu gebildete Kirchenvorstand seine Arbeit auf.
Setzen Sie ein Zeichen, dass Ihnen die Zukunft unserer Gemeinde am Herzen liegt und beteiligen Sie sich an dieser Wahl!
Im Namen des Kirchenvorstandes
Werner Kühn, Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands